Aktuelles
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juni 2011 (GVOBl. M-V 2011 S.777) und der §§ 1,2,4,11 und 17 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg Vorpommern in der Neufassung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S.146), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 427) und Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 12. Dezember 2018 folgende Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Stadt Plau am See erlassen:
§ 1 - Gegenstand der Abgabenerhebung
(1) Die Stadt Plau am See, ohne die Ortsteile Karow und Leisten, ist staatlich anerkannter Luftkurort. Zur teilweisen Deckung für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zur Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen wird eine Kurabgabe erhoben.
(2) Für die Benutzung besonderer Einrichtungen und für Veranstaltungen, die einen größeren Aufwand erfordern, kann ein zusätzliches Entgelt gefordert werden.
(3) Die Kurabgabe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe.
§ 2 - Erhebungsgebiet
(1) Erhebungsgebiet für die Stadt Plau am See ist das Gemeindegebiet der Stadt Plau am See, ohne die Ortsteile Karow und Leisten.
§ 3 - Erhebungszeitraum
(1) Die Kurabgabe wird für einen Aufenthalt in der Zeit vom 01.04. bis einschließlich 31.10. eines jeden Kalenderjahres erhoben.
§ 4 - Kurabgabepflichtiger Personenkreis
(1) Kurabgabepflichtig ist jede Person, die sich im Erhebungsgebiet ein Quartier nimmt und dem die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen geboten wird, ohne das er seinen Hauptwohnsitz im Erhebungsgebiet hat (ortsfremd). Als ortsfremd im Sinne dieser Satzung gilt auch, wer im Erhebungsgebiet Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit bzw. Wohngelegenheit ist und/oder eine Zweitwohnung aus nicht beruflichen Gründen nimmt, ohne das er seinen Hauptwohnsitz im Erhebungsgebiet hat, wenn und soweit er sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt.
(2) Wohneinheit bzw. Wohngelegenheit (Quartier) im Sinne dieser Satzung sind Hotels, Pensionen, Wochenendhäuser, Bungalows, Wohnungen, Zimmer, Wohnwagen und –mobile, Zelte, Bootsliege- und Campingstellplätze und sonstige geeignete Unterbringungsmöglichkeiten.
(3) Ortsfremde nach dieser Satzung sind auch die Kurgäste/Patienten der Kur- und Rehakliniken.
(4) Die Kurabgabe ist ohne Rücksicht darauf zu zahlen, ob und in welchem Umfang die öffentlichen Kur- und Erholungseinrichtungen benutzt bzw. in Anspruch genommen werden.
§ 5 - Höhe der Kurabgabe
(1) Die Kurabgabe wird während der Dauer des Aufenthaltes berechnet und beträgt pro Tag
a) für alle Personen unabhängig vom Alter pro Tag 1,50 Euro
(2) An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Abrechnungstag.
(3) Die Kurabgabe beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer.
§ 6 - Jahreskurabgabe
(1) Anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe kann eine Jahreskurabgabe entrichtet werden. Die Jahreskurkarte berechtigt zum Aufenthalt während der gesamten Saison. Der Aufenthalt muss nicht zusammenhängend genommen werden.
Die Jahreskurabgabe beträgt
pro Person 36,00 Euro
Bereits gezahlte oder nach Tagen berechnete Kurabgaben werden auf die Jahreskurabgabe angerechnet.
(2) Ortsfremde Eigentümer und Besitzer von Wohngelegenheiten zahlen für sich und ihre Familienmitglieder die Kurabgabe in Höhe der Jahreskurabgabe.
Familienangehörige im Sinne dieser Satzung sind Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister, Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwägerinnen und Schwäger (1. Grades).
Wechselt das Eigentum oder der Besitz an einer Wohngelegenheit im Laufe der Saison, ist die Jahreskurabgabe anteilig nach Monaten zu entrichten. Für jeden angebrochenen Monat der Saison wird ein Viertel der Jahreskurabgabe berechnet.
§ 7 - Befreiung von der Kurabgabe
(1) Von der Entrichtung der Kurabgabe sind befreit:
1. ortfremde Personen, die sich in der Gemeinde nicht länger als einen Tag aufhalten (Passanten)
2. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren,
3. Personen, die ohne Vergütung in der häuslichen Gemeinschaft aufgenommen werden und der Quartiergeber seinen Hauptwohnsitz im Erhebungsgebiet hat.
4. Personen, die sich im Erhebungsgebiet ausschließlich zur Ausübung Ihres Berufes oder Verrichtung ihres Dienstes aufhalten.
5. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 % und deren Begleitpersonen, sofern dies im Schwerbehindertenausweis gekennzeichnet ist.
(2) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Kurabgabe sind von dem Berechtigten gegenüber dem Quartiergeber bzw. der Stadt Plau am See in geeigneter Form nachzuweisen.
§ 8 - Kurkarte/Jahreskurkarte
(1) die Kurkarte dient dem Kurkarteninhaber zum Nachweis über die geleistete Kurabgabe.
Sie weist den Tag der Ankunft, die voraussichtliche Abreise, den Namen, die Adresse des Gastes aus, sowie die Adresse der Beherbergungsstätte und/oder des Quartiergebers.
(2) Die Jahreskurkarte dient dem Kurkarteninhaber zum Nachweis über die geleistete Kurabgabe. Sie enthält den Namen, die Unterkunftsadresse im Erhebungsgebiet, sowie die Heimatadresse des Gastes und das Geltungsjahr.
(3) Die Meldescheine für die Kurabgabe können ab 01.03. des laufenden Jahres von der Stadtverwaltung abgeholt werden.
(4) Die Ausgabe der Kurkarten an den Gast erfolgt durch den Quartiergeber in Verbindung mit dem Einzug des Kurbeitrages.
(5) Für Gesellschafts-, Schüler-, Jugend-, Reisegruppen u. ä. wird die Kurkarte vom Reise- oder Gruppenleiter ausgefüllt und die Anzahl der Personen insgesamt eingetragen.
(6) Die auf den Namen des Kurgastes und seiner Angehörigen lautende Kurkarte berechtigt zur Benutzung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und zur Teilnahme von Veranstaltungen der Tourist Info GmbH oder der Stadt Plau am See, soweit nicht im Einzelfall besondere Gebühren und Entgelte erhoben werden. Die Kurkarten sind beim Betreten der Anlagen und Einrichtungen mitzuführen und auf Verlangen den Beauftragten der Stadt Plau am See vorzulegen. Die Kurkarten sind nicht übertragbar und werden bei missbräuchlicher Benutzung eingezogen.
§ 9 - Entstehen der Abgabepflicht und Fälligkeit
(1) Die Kurabgabepflicht entsteht mit dem Tag der Ankunft im Erhebungsgebiet, sie endet mit dem Abreisetag.
(2) Die Kurabgabe ist sofort fällig und für den beabsichtigten Aufenthaltszeitraum in einer Summe beim Quartiergeber zu zahlen.
(3) Die Heranziehung zur Jahreskurabgabe erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid und wird mit dem Zahlungstermin des Veranlagungsbescheides fällig. Dem Bescheid werden die Jahreskurkarten beigefügt.
§ 10 - Rückzahlung von Kurabgabe
(1) Bei vorzeitigem Abbruch des vorgesehenen Aufenthaltes wird die nach Tagen berechnete zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag durch den Quartiergeber erstattet.
(2) Die Rückzahlung erfolgt nur an den Karteninhaber gegen Rückgabe der Kurkarte, auf deren Rückseite der Quartiergeber die Abreise des Kurgastes zu bestätigen hat. Den Empfang des Erstattungsbetrages hat der Gast auf der Rückseite der Kurkarte zu quittieren.
(3) Der Anspruch auf Rückzahlung erlischt 14 Tage nach Abreise.
(4) Auf Jahreskurkarten werden keine Rückzahlungen vorgenommen.
§ 11 - Pflichten der Quartiergeber
(1) Quartiergeber im Sinne dieser Vorschrift sind die Eigentümer und Besitzer und Teileigentümer und Mitbesitzer einer Wohngelegenheit (Wohnhäuser, Appartements, Ferienhäuser, Wohnwagen, Bootshäuser, Bootsliegeplätze, Reha- und Kurkliniken) bzw. von Hotels, Pensionen, Campingplätzen und Herbergsbetrieben in dem Gemeindegebiet der Stadt Plau am See.
(2) Jeder Quartiergeber, dessen Bevollmächtigter oder Beauftragter, der Beherbergungsstätten zu Kur- und Erholungszwecken überlässt oder bereitstellt ist verpflichtet, dieses der Stadtverwaltung Plau am See, Abteilung Hauptamt/Kurverwaltung unter Angabe der Art der Unterkunft, der Zahl der Zimmer und der Anzahl der Betten vier Wochen vor der ersten Vermietung mitzuteilen.
(3) Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, die aktuelle Kurabgabesatzung im Quartier sichtbar auszulegen.
(4) Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, alle von ihm aufgenommenen Personen am Tag der Ankunft entsprechend den Bestimmungen des rechtsgültigen Meldegesetzes anzumelden. Dafür sind die von der Stadt Plau am See vorgeschriebenen und bei der Stadt Plau am See erhältlichen Meldescheine bzw. Druckvorlagen zu verwenden.
Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, die Kurabgabe lt. Satzung von den Kurabgabepflichtigen einzuziehen und die Kurabgabe an die Stadt abzuführen.
Die Meldescheine sind von den Quartiergebern von der Stadt Plau am See, Abteilung Hauptamt/Kurverwaltung abzuholen.
(5) Vom Quartiergeber einbehaltene Meldescheinvordrucke reichen zum Nachweis aus.
(6) Die Quartiergeber, deren Bevollmächtigte oder Beauftragte und die kurabgabepflichtigen Personen haben über alle Fragen, die die Entrichtung der Kurabgabe betreffen, den Beauftragten der Stadt Auskunft zu erteilen.
(7) Die Quartiergeber, deren Bevollmächtigten oder Beauftragte haben die auf den Kurkartenvordrucken errechnete Kurabgabe von den Gästen einzuziehen und bis zum 5. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat in der Stadt Plau am See, Abteilung Hauptamt/Kurverwaltung abzurechnen. Auf Antrag kann ein gesonderter Abrechnungstermin vereinbart werden.
(8) Nicht verbrauchte und/oder verschriebene Meldevordrucke sind der Stadt Plau am See bis zum 30. November des laufenden Jahres zurückzugeben.
(9) Zur Abgeltung aller durch die Kurabgabe entstandenen Aufwendungen, erhält der Quartiergeber, der am elektronischen Kurabgabe-Abrechnungsverfahren der Stadt Plau am See teilnimmt, einen Betrag in Höhe von 5% der jeweils abgerechneten Kurabgabe erstattet.
§ 12 - Haftung der Quartiergeber
(1) Die Quartiergeber haften für die einzunehmenden Kurbeiträge.
(2) Für die Vollständigkeit der empfangenen Kurkartenvordrucke (Meldescheinblöcke) haftet der Empfänger. Für jeden nicht zurückgegebenen Vordruck wird ein Betrag in Höhe von 20 Euro veranlagt.
§ 13 - Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt derjenige, der gegenüber § 17 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes verstößt, der einen nicht gerechtfertigten Abgabenvorteil dadurch erzielt, dass er, ohne von der Kurabgabenpflicht befreit zu sein, sich im Erhebungsgebiet aufhält und vorsätzlich die Kurabgabe nicht entrichtet.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt oder auch nicht ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind und dadurch ermöglichen, dass Kurabgaben gekürzt werden.
(3) Verstöße der Quartiergeber, deren Bevollmächtigte oder Beauftragte sind Ordnungswidrigkeiten nach § 17 Absatz 2 Nummer 2 des Kommunalabgabengesetzes.
(Verstöße sind u. a. gegeben, wenn der Quartiergeber,
- den Beauftragten der Stadt die Einsichtnahme in das Gästeverzeichnis bzw. Die Meldescheine verweigert oder falsche Auskünfte erteilt, die Kurabgabe von den Gästen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig einzieht,
- die eingezogenen Kurabgabebeträge verspätet an die Stadt abführt,
- die Kurabgabesatzung nicht sichtbar auslegt,
- die von der Stadt überlassenen Kurkarten nicht ordnungsgemäß verwahrt,
- nicht benötigte Vordrucke der Stadt nach Aufforderung nicht zurückgibt,
- der Stadt Plau am See nicht Angaben zur Art der Unterkunft, der Zahl der Zimmer und der Anzahl der Betten mitteilt,
- die missbräuchliche Benutzung der Kurkarte duldet)
(4) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu 2.000,00 Euro, Ordnungswidrigkeiten nach den Absätzen 2 und 3 mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden.
§ 14 - Datenschutz
(1) Zur Heranziehung des Kurabgabepflichtigen und zur Festsetzung der Kurabgabe im Rahmen der Bestimmungen nach dieser Satzung ist die Verwendung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Stadt Plau am See zulässig.
(2) Die Stadt Plau am See ist befugt, über die anfallenden Daten ein Verzeichnis der Kurabgabepflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zum Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Satzung zu verwenden und weiterzubearbeiten.
(3) Die Daten werden entsprechend Datenschutz-Grundverordnung auf Grundlage des § 31 Bundesmeldegesetz (BMG) i. V. m. § 11 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V), § 29 ff. BMG, § 30 Abs. 3 BMG i. V. m. § 27 Abs. 3 Landesmeldegesetz Mecklenburg-Vorpommern (LMG M-V) und Art. 28 EU-Datenschutz-Grundverordnung erhoben.
§ 15 - Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit Wirkung 01.01.2019 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Kurabgabesatzung für die Stadt Plau am See vom 10. Oktober 2007 außer Kraft sowie die Erste Satzung zur Änderung der Kurabgabesatzung für die Stadt Plau am See vom 29. März 2012 und die Zweite Satzung zur Änderung der Kurabgabesatzung für die Stadt Plau am See vom 6. Mai 2015.
Plau am See, den 10. Januar 2019
Reier
Bürgermeister
Link zur offiziellen Stadt-Veröffentlichung
der Luftkurort Plau am See & der Plauer See sind mit PKW und Bahn wie folgt erreichbar
Mit der Bahn
Plau am See ist im Sommer 2024 (08. Mai bis 08. September) am Freitagabend, Samstag und Sonntag direkt von Hamburg und Berlin mit nur einem Umstieg mit der Bahn erreichbar. Details und Fahrplände finden Sie unter >>> Südbahn Saisonverkehr <<<
-> aus Richtung Hamburg (Hauptbahnhof):
- bis Ludwigslust
- umsteigen in ODEG (RB 15/19)
- der RB 15 wird in Parchim zum RB 19 und fährt bis nach Plau am See
Fahrzeiten ab Hamburg (über Ludwigslust)
Freitag: 14.51 Uhr
Samstag: 06.48 Uhr / 08.51 Uhr / 10.51 Uhr / 12.51 Uhr / 14.51 Uhr
Sonntag: 06.48 Uhr / 08.51 Uhr / 10.51 Uhr / 12.51 Uhr / 14.51 Uhr
Ankunft in Plau am See: 09.42 Uhr / 11.42 Uhr / 13.42 Uhr / 15.42 Uhr / 17.42 Uhr / 19.42 Uhr
Rückfahrzeiten von Plau am See aus in Richtung Ludwigslust mit Anschluss nach Hamburg:
Freitag: 18.33 Uhr
Samstag: 10.33 Uhr / 12.33 Uhr / 14.33 Uhr / 16.33 Uhr / 18.33 Uhr / 20.30 Uhr
Sonntag: 10.33 Uhr / 12.33 Uhr / 14.33 Uhr / 16.33 Uhr / 18.33 Uhr / 20.30 Uhr
-> aus Richtung Berlin (Hauptbahnhof):
- bis Pritzwalk
- umsteigen in RegioInfra RB 74
Fahrzeiten ab Berlin
Freitag: 15.37 Uhr
Samstag: 07.36 Uhr / 09.36 Uhr / 11.35 Uhr / 13.37 Uhr / 15.37 Uhr / 17.35 Uhr
Sonntag: 07.36 Uhr / 09.36 Uhr / 11.35 Uhr / 13.37 Uhr / 15.37 Uhr / 17.35 Uhr
Ankunft in Plau am See: 10.12 Uhr / 12.12 Uhr / 14.12 Uhr / 16.12 Uhr / 18.12 Uhr / 20.12 Uhr
Rückfahrzeiten von Plau am See aus in Richtung Waren (Müritz) mit Anschluss nach Berlin:
Freitag: 17.48 Uhr
Samstag: 09.48 Uhr / 11.48 Uhr / 13.48 Uhr / 15.48 Uhr / 17.48 Uhr / 19.48 Uhr
Sonntag: 09.48 Uhr / 11.48 Uhr / 13.48 Uhr / 15.48 Uhr / 17.48 Uhr / 19.48 Uhr
Busverbindung Parchim - Lübz - Plau am See - Malchow
Fahrplan Bus Linie 77
Mit dem Auto
-> von Norden / aus Richtung Rostock:
a) über die A19 bis Abfahrt Malchow -> dort weiter auf der B192 bis zur Kreuzung vor Karow -> ab hier links auf die B103 bis Plau am See
b) über die B103 bis nach Plau am See
-> aus Richtung Hamburg:
- der A24 bis Abfahrt Meyenburg folgen
- dort weiter auf B103 bis nach Plau am See
-> aus Richtung Berlin:
- der A24 bis Dreieck Wittstock folgen
- dort weiter auf der A19 (Richtung Rostock) bis zur Abfahrt Röbel/Müritz
- dort weiter auf der B 198 bis Plau am See
E-Ladesäule: Für Gäste die mit einem Elektroauto anreisen, steht auf dem öffentlichen Parkplatz in der Quetziner Straße (Ecke B103) eine Ladesäule zur Verfügung.
Einen hilfreichen Routenplaner finden Sie hier
Eine aktuelle Übersicht der Autobahn- und Straßenbaustellen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie auf der Seite vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V
Ihre Gastgeber sind Ihnen gerne bei der Planung der Anreise zur Unterkunft behilflich. Fragen Sie bei der Buchung danach.
In Plau am See steht Ihnen an der Ecke B103/Quetziner Straße ein großer Parkplatz kostenlos zum Parken zur Verfügung. Die übrigen Parkplätze im Stadtzentrum sind gebührenpflichtig. Nachfolgend informieren wir Sie über die Stellflächen, Parkgebühren und Brötchentaste.
Parkplatz Ecke B103/Quetziner Straße |
gebührenfrei |
Parkplatz auf dem Markt |
gebührenpflichtig von: Montag bis Freitag: 09.00 Uhr - 17.00 Uhr |
je angefangene 1/2-Stunde: 0,50 Euro |
Tageskarte: 6,00 Euro |
Brötchentaste: 20 Minuten |
Parkplatz in der Marktstraße |
gebührenpflichtig von: Montag bis Freitag: 09.00 Uhr - 17.00 Uhr Samstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
je angefangene 1/2-Stunde: 0,50 Euro |
Höchstparkdauer: 2 Stunden |
Brötchentaste: 20 Minuten |
Parkplatz in der Steinstraße |
gebührenpflichtig von: Montag bis Freitag: 09.00 Uhr - 17.00 Uhr Samstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
je angefangene 1/2-Stunde: 0,50 Euro |
Höchstparkdauer: 2 Stunden |
Brötchentaste: 20 Minuten |
Parkplatz in der Wallstraße |
gebührenpflichtig von: Montag bis Sonntag: 09.00 Uhr - 17.00 Uhr |
je angefangene 1/2-Stunde: 0,50 Euro |
Tageskarte: 6,00 Euro |
Parkplatz an der Metow |
gebührenpflichtig von: Montag bis Sonntag: 09.00 Uhr - 17.00 Uhr |
je angefangene 1/2-Stunde: 0,50 Euro |
Tageskarte: 6,00 Euro |
Parkplatz in der Eichbaumallee (Seeluster Bucht) |
gebührenpflichtig von: Montag bis Sonntag: 09.00 Uhr - 17.00 Uhr |
je angefangene 1/2-Stunde: 0,50 Euro |
Tageskarte: 6,00 Euro |
Mit der Parkster-App in Plau am See parken
In Plau am See kann der Parkschein auf vielen Parkplätzen mit dem Smartphone gelöst und bezahlt werden. Hierfür einfach die kostenlose Parkster-App für das iPhone im Apple App Store und für Android-Geräte im Google Play Store herunterladen.
Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung oder per Kreditkarte. Der Nutzer erhält monatlich eine Sammelrechnung für die Parkgebühren und über die gelösten Parkscheine, die dann überwiesen oder von der Kreditkarte abgebucht wird.
Mit der Parkster App kostet das Parken immer den gleichen Tarif wie am Parkautomaten. Zusatzgebühren fallen nicht an. Sorgen wegen abgelaufener Parkzeit gehören der Vergangenheit an: mit der App von Parkster wird der Parkschein innerhalb der Höchstparkdauer kinderleicht am Smartphone verlängert. Der Parkvorgang wird in der App beendet, wenn man wieder am Auto ist. Ein Überzahlen bleibt so erspart.
Brötchen-Taste
Kurz zum Bäcker-Brötchen kaufen, schnell das Rezept in der Apotheke abgeben oder Kontoauszüge holen? Im Zentrum von Plau am See können Sie die ersten 20 Minuten kostenlos parken. Durch Drücken der gelben und dann der grünen Taste am Parkscheinautomaten erhalten Sie ein kostenloses Ticket für 20 Minuten.
Behinderten-Parkplätze
Im Stadtzentrum von Plau am See befinden sich mehrere Behindertenparkplätze, zum Beispiel auf dem Parkplatz Ecke B103/Quetziner Straße. Des Weiteren können Autofahrer mit dem besonderen blauen Parkausweis - dem "Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union" auf allen unbeschrankten Parkflächen kostenlos parken.
Ladesäule für E-KfZ
Auf dem Parkplatz Ecke B103/Quetziner Straße gibt es zwei gesonderte Stellplätze mit einer e-Ladesäule (22kW) für E-KfZ. Ebenso bietet das Aparthotel Am See im Ortsteil Heidenholz (Kantor-Ehrich-Str. 3d) zwei öffentliche e-Ladesäulen (22kW) mit vier Stellplätzen an.
Haus des Gastes
Burgplatz 2 , 19395 Plau am See
Telefon: +49 (0)38735 45678
Fax: +49 (0)38735 41421
E-Mail:
Wir freuen uns, Sie als Gäste bei uns im Luftkurort begrüßen zu können.
Fordern Sie unseren aktuellen Urlaubskatalog mit Gastgeberverzeichnis für Plau am See an! Diesen senden wir gerne kostenfrei zu.
Unsere Serviceleistungen:
-> Vermittlung von Unterkünften in Plau am See und am Plauer See
-> Beratung rund um Ihren Urlaub in Plau am See und der Mecklenburgischen Seenplatte
-> Verkauf vom Touristen-Fischereischein und den Angelkarten für den Plauer See und umliegende Gewässer
-> Verkauf von Radkarten, Wanderkarten, Wasserwanderkarten für die Mecklenburgische Seenplatte
-> Karten-Vorverkauf für lokale und regionale Veranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern
-> Vermittlung von Stadtführungen in Plau am See und Schifffahrten auf dem Plauer See
-> Verkauf von Souvenirs und regionalen Produkten
Öffnungszeiten:
Juli & August | ||
Montag bis Freitag | 09.00 - 17.00 Uhr | |
Samstag & Sonntag | 10.00 - 16.00 Uhr |
Mai, Juni & September | ||
Montag bis Freitag | 09.00 - 17.00 Uhr | |
Samstag & Sonntag | 10.00 - 14.00 Uhr |
April & Oktober | ||
Montag bis Freitag | 10.00 - 16.00 Uhr | |
Samstag | 10.00 - 13.00 Uhr | |
November bis März | ||
Montag bis Freitag | 10.00 - 16.00 Uhr |
An Feiertagen gelten gesonderte Öffnungszeiten.
- ein Ort für alle Leseratten und Freunde der Literatur.
Sie können unseren Medienbestand online unter
www.bibkat.de/bibliothek-plau-am-see anschauen !
Stöbern Sie gerne mal !
Urlauber in Plau am See können mit dem Gästepass kostenfrei Bücher während ihres Aufenthaltes ausleihen.
Öffnungszeiten:
Montag | 10.00 - 12.00 Uhr | & 14.00 - 16.00 Uhr | |
Dienstag | 10.00 - 12.00 Uhr | & 14.00 - 17.00 Uhr | |
Mittwoch | geschlossen | ||
Donnerstag | 10.00 - 12.00 Uhr | & 14.00 - 16.00 Uhr | |
Freitag | 10.00 - 12.00 Uhr | & 14.00 - 16.00 Uhr | |
jeden 1. Samstag im Monat | 10.00 - 12.00 Uhr |
Veranstaltungen:
Jeden 1. Dienstag im Monat ... Bilderbuchkino für Kinder von 3 - 7 Jahren
jeden 2. Samstag im Monat (Oktober bis April) ... LeseCafé (in der Bäckerei Behrens - Voranmeldung erbeten)
Bleibt mit uns in Verbindung:
https://www.2343ec78a04c6ea9d80806345d31fd78-gdprlock/bibliothekplau
https://www.8dc6460bbbb088757ed67ed8fb316b1b-gdprlock/bibliothekplau
Bibliothek Plau am See
Haus des Gastes
Burgplatz 2 , 19395 Plau am See
Tel. +49 (0)38735 81344
Herzlich Willkommen im Plauer Burgmuseum
Das Plauer Burgmuseum gliedert sich in zwei Teile - das Technikmuseum und den Burgturm. Von den Mitgliedern des Plauer Heimatvereins geführt, zieht es Jahr für Jahr tausende Besucher an. Gäste werden mit Begeisterung und Fachkompetenz in die Technikwelt des 19. Jahrhunderts entführt.
Technikmuseum
Seit dem Jahr 2000 gibt es hier eine der schönsten Ausstellungen zum Handwerk und Industrie des 19. Jahrhunderts. In liebevoller Kleinarbeit haben die Museumsfreunde Plau am See an dieser Stelle ein wunderbares Zeugnis der technischen Entwicklung ausgearbeitet. Im Mittelpunkt steht Dr. Ernst Alban, dem in Plau wirkenden Erfinder der Hochdruckdampfmaschine und dem von ihm gebauten Schaufelraddampfer.
Viele weitere funktionstüchtige Maschinen, wie eine Druckmaschine oder eine Schuhnagelmaschine können besichtigt und erlebt werden.
Die Ausstellungen stehen unter folgenden Themen: Dr. Ernst Alban (ein bedeutender Techniker und Erfinder des 19. Jahrhunderts), Geschichte der Stadt Plau am See, Heimische Vogelwelt, Handwerk (Weberei, Fischerei, Schuhmacherei, Buchdruck), Parseval - "Fliegerei in Plau"
Seit 2014 ist auch das Obergeschoss fertig gestellt. Dadurch sind auch viele neue Exponate zu erleben. So ist u.a. die Ausstellung von Prof. Wilhelm Wandschneider mit eingezogen.
Eintritt: 3,00 Euro pro Erwachsener / Kinder 0,50 Euro
Sonderausstellung: 100 Jahre Radio
Am 29. Oktober 1923 begann der Rundfunkbetrieb. Friedrich Georg Knöpfke (1874 - 1933) sprach die berühmten Worte: "Achtung, Achtung! Hier ist die Sendestelle Berlin, im Vox Haus - auf Welle 400 Meter.“
Das Radio wird 100 Jahre. Diese Ausstellung zeigt, wie die Nachrichten und Musik in das Radio und zum Empfänger gelangen. Daneben können Sie viele spannende Details rund um das Radio bestaunen. Dazu zählt unter anderem der Ton des ersten Satelliten im Weltall, dem Sputnik.
Die ausgewählten Exponate und Objekte sind ideale Bedeutungsträger und dokumentieren eindrucksvoll die Geschichte der Radio- und Rundfunkentwicklung in Deutschland, so der Kurator und Radioexperte Dr. Lutz Kebelmann.
Burgturm
Der historische Burgturm in Plau am See ist der noch bestehende Teil einer Wehranlage die 1449 errichtet wurde, um den Raubzügen Brandenburger Ritter Einhalt zu gebieten. In Zeiten des Dreißigjährigen Krieges bot sie Schutz vor den Belagerungen und Einnahmen durch die Schweden und Sachsen.
Mit Ende des Krieges entschloss man sich zum sogenannten Schleifen der Wehranlage, was einen Rückbau bedeutete. Einzig der Burgturm blieb von diesem Schicksal verschont.
Bis 1985 wurde der Turm nicht genutzt und stand offen für jedermann, was vor allem die Plauer Kinder freute, die tolle Abenteuer erlebten.
Die Museumsfreunde Plau am See machten es sich ebenfalls im Jahr 2000 zur Aufgabe den Turm zu sanieren und ihn für Besucher attraktiv zu gestalten.
Heute ist der Turm ein beliebtes Ausflugsziel für Touristen in der Region. Mit einer intakten Turmuhr aus dem Jahre 1581 und einem 11 Meter tiefen Verlies bietet er ein sehenswertes Erlebnis.
Eintritt: 2,00 Euro pro Erwachsener / Kinder 0,50 Euro
Öffnungszeiten
Ostern bis 31. Oktober täglich 10 - 17 Uhr
außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung
Bitte beachten: der letzte Einlass erfolgt 30 Minuten vor der Schließzeit
www.burgmuseum-plau.eu
Unterm Himmelszelt oder im Himmelbett - in Plau am See und rund um den Plauer See finden Sie Übernachtungsmöglichkeiten aus allen Bereichen.
-> Hotels und Ferienanlagen mit gehobenem Standard und einer erstklassigen Küche oder die gemütliche Pension
-> Ferienhäuser und Ferienwohnungen in verschiedenen Kategorien
-> Campingplätze für Naturfreunde
Zahlreiche Unterkünfte in Plau am See sowie am Plauer See können Sie direkt über unsere Seite online buchen
Urlaub jetzt buchen
Wer den Urlaubsort aus der Luft bereits einmal betrachten möchte, findet bei unseren Luftpanoramen fantastische Einblicke.
Die Touristinformation Plau am See berät Sie gern bei der Quartierauswahl und Zimmerbuchung.
Oder fordern Sie unseren Urlaubskatalog 2020 mit Gastgeberverzeichnis für Plau am See an!
Den Urlaubskatalog digital anschauen (Link öffnet in neuem Fenster)
Konzerte in der St. Marienkirche zu Plau am See haben eine jahrzehntelange Tradition.
Kontakt Büro Kirchengemeinde - Tel. 038735 40200
Programm 2025
Für alle Konzerte gilt: Eintritt frei, Spenden erbeten
Sonntag, 04. Mai, 17:00 Uhr
YARO - Young Academy Rostock
Hochtalentierte junge Musiker:innen präsentieren ein bunt gemischtes Programm solistisch und im Ensemble.
Mittwoch, 25. Juni, 20:00 Uhr
Eröffnungskonzert des Plauer Musiksommers - Plauer Gruppen und Chöre
Shantychor Plauer See-Männer, Plauer Mandolinengruppe, Plauer Burgsänger, Kantorei, Kinderchor, Gospelchor und Posaunenchor der Kirchengemeinde
Mittwoch, 02. Juli, 20:00 Uhr
Unterwegs - Rostocker Duo mondclee
Ein Konzert voller Abenteuer - Stef Cleemann, Trompete/Flügelhorn & Nico Cleemann, Klavier
Mittwoch, 09. Juli, 20:00 Uhr
Time for Classic and Rag - Parchimer Klaviertrio
Andreas Krause, Flöte / Elena Zuchtmann, Klavier / Volker Schubert, Violoncello
Mittwoch, 16. Juli, 20:00 Uhr
Orgelkonzert - Kuckuck und Nachtigall
Werke von Händel, Bach, Krebs, Daquin, Bruhns
Kirchenmusikdirektor Jan Ernst, Orgel
Mittwoch, 23. Juli, 20:00 Uhr
Duo Concerto maestoso - Von Bach bis Hollywood
Werke von Bach, Händel, Stamm, Zimmer und Williams
Martin Schröder, Trompete/Corno da caccia & Hans-André Stamm, Orgel
Mittwoch, 30. Juli, 20:00 Uhr
Wohlklang im Wandel - EUPHONY Ensemble Dresden
Abiturienten des Dresdner Kreuzchores
Mittwoch, 06. August, 20:00 Uhr
Konzert für Saxofon & Orgel
von Klassik bis Jazz / Uwe Murek, Saxofon & Benjamin Jäger, Orgel
Mittwoch, 13. August, 20:00 Uhr
Duo-Klänge - Durch die Zeiten mit der Tuba
Donath Rehm, Tuba & Matthias Arnold, Tuba
Mittwoch, 20. August, 20:00 Uhr
Musikalische Raritäten - Ensemble a tre Potsdam
Werke von Bach, Pepusch, Homilius, Näther
Birgitta Winkler, Flöte / Matthias Jakob, Orgel / Annegret Holjewilken, Horn/Alphorn
Mittwoch, 27. August, 20:00 Uhr
Maritime Klänge
Shantychor Plauer See-Männer (Leitung: Wolfgang Schulz) & Plauer Mandolinengruppe (Leitung: Manfred Wirth)
Mittwoch, 03. September, 20:00 Uhr
Mehr als nur Blech - Junger Bläserkreis M-V
Leitung: Landesposaunenwart Martin Huss
Samstag, 06. September, 19:00 Uhr
Gospelkonzert - I´m on my way…
Gospelchor Plau und Freunde (Leitung: Darius Rossol)
Samstag, 13. September, 17:00 Uhr
Jubiläumskonzert - 135 Jahre Posaunenchor Plau
Posaunenchöre der Region
Leitung: Landesposaunenwart Martin Huss
Donnerstag, 09. Oktober, 17:00 Uhr
Harmonie über Höhen und Tiefen - Klangreise durch die Musikepochen
Ulrike Nietz, Klavier / Anja Lamster, Sopran / Friedemann Schneeweiß, Kontrabass
Mittwoch, 15. Oktober, 17:00 Uhr
Mit den Uhus durch den Abend gleiten - Seniorenbläserchor aus M-V
Leitung: Landesposaunenwart Martin Huss
Sonntag, 30. November | 1. Advent,17:00 Uhr
Adventskonzert - Chor Eldenburg-Gymnasium Lübz
Leitung: Konstanze Zielke
Sonntag, 07. Dezember | 2. Advent, 17:00 Uhr
Adventskonzert - Plauer Chöre
Shantychor Plauer See-Männer, Plauer Mandolinengruppe, Plauer Burgsänger, Kantorei, Kinderchor, Gospelchor und Posaunenchor der Kirchengemeinde
Sonntag, 14. Dezember | 3. Advent, 17:00 Uhr
Adventskonzert - Elde-Blasorchester Parchim-Lübz
Klassische Weihnachtsmusik mit einigen Überraschungen (Leitung: Heiko Wiegand)
Dienstag, 30. Dezember, 20:00 Uhr
Festliche Posaunenmusik zum Jahresausklang
Posaunenquartett Opus 4 - Jörg Richter, Dirk Lehmann, Michael Peuker, Wolfram Kuhnt
Änderungen vorbehalten (Stand: April 2025)
www.kirche-plau.de
Ob BÄRENWALD, Tal der Eisvögel, Kloster Malchow oder Stadtbummel in Plau am See - wer sich eine Tageskarte für den Rundbus um den Plauer See zulegt, kann 24 Stunden lang all diese Sehenswürdigkeiten besuchen - ohne umfangreiche logistische Planungen und Parkplatzsuche. Die Route führt von Mai bis September im Uhrzeigersinn um den Plauer See. Der rote Bus verkehrt alle zwei Stunden - und wird damit allen Fahrgästen die Möglichkeit geben, diese Zeit mit dem Besuch der jeweiligen Sehenswürdigkeit zu verbringen und dann sofort wieder Anschluss zum nächsten Ausflugspunkt zu haben.
Fahren wird der Rundbus als Doppeldecker - und zwar wenn möglich „oben ohne“: Bei schönem Wetter wird ein Cabrioverdeck geöffnet und den Fahrgästen somit freie Sicht auf die herrliche Natur und die tollen Ortschaften geboten. Der Rundbus Plauer See bedient sich dem beliebten Hop On – Hop Off Prinzip, d. h. ein- und ausgestiegen werden kann beliebig oft, so dass jeder Fahrgast in seiner Tagesplanung trotz fester Abfahrtzeiten flexibel bleibt. Es gibt insgesamt 20 Haltepunkte, darunter zum Beispiel mehrere in Plau am See - um etwa das Plauer Burgmuseum mit Burgturm, die Hubbrücke oder den Leuchtturm zu besuchen. Gestoppt wird auch im Museumsdorf Alt Schwerin nahe dem AGRONEUM, an der Sommerrodelbahn und dem Affenwald Malchow, direkt in der Inselstadt Malchow, im beliebten Badeort Zislow oder am BÄRENWALD Müritz.
Während der Fahrt, mit einer Reisegeschwindigkeit von gemächlichen 30 km / h, werden alle Fahrgäste unterhalten. Für die gesamte Strecke gibt es Erläuterungen - sowohl zu den Sehenswürdigkeiten, als auch zur Geschichte der nahe gelegenen Orte und des Plauer Sees.
Eine Einzelfahrkarte kostet für Erwachsene 16 Euro, Kinder von fünf bis zwölf Jahren zahlen 10 Euro. Für Familien mit je maximal zwei Erwachsenen und Kindern gibt es eine Familienkarte für 36 Euro.
2025 gilt: Inhaber der Kurkarte von Plau am See können den Rundbus Plauer See bei Vorlage der Kurkarte kostenfrei nutzen während des Aufenthaltes. Für Inhaber einer Jahreskurkarte gilt eine einmalige kostenfreie Mitfahrt.
Fahrtage im April & Oktober: immer Montag, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag
Fahrtage von Mai bis September: täglich
Aber auch Gruppen sind auf dem Rundbus herzlich willkommen. Gruppen ab 6 Personen zahlen noch 13 Euro pro Kopf.
Die Fahrradmitnahme ist auch sicherheitstechnischen Gründen im Rundbus nicht möglich.
Individuelle Fahrten - egal zu welchem Anlass - sind ebenfalls jeder Zeit außerhalb des Fahrplans möglich. So könnte man z. B. auf einer Hochzeit dem Sonnenuntergang entgegen fahren oder eine Geburtstagsfeier abrunden.
Für Fragen, Anregungen und/oder Planungen für Gruppen steht Ihnen die kostenfreie Hotline unter 0800 13 23 330 oder ein Ansprechpartner per E-Mail über
Die Elde als Teil der Müritz-Elde-Wasserstraße verlässt in Plau am See den 39 km² großen Plauer See in Richtung Elbe. Und das ist auch gut so. Denn nur deswegen hatte der Luftkurort eine der schönsten Badewannen-Rallye-Strecken mitten im Ort überhaupt.
München hat sein Oktoberfest, Leipzig seine Messe und Köln hat seinen Karneval. So kam im Jahr 1989 eine Gruppe gleichgesinnter Einwohner bei einer gemütlichen Bierrunde an der Elde auf die glorreiche Idee, dass man in Plau am See wegen der ausgezeichneten Lage und des Durchflusses der Elde durch die Stadt etwas ähnliches ins Leben rufen könnte, wie es bereits seit 1967 in Kanada und später in Australien gab und dort schon längst Volksfestcharakter angenommen hatte - eine Badewannenrallye an der Elde.
Die Gründung fand unter dem Motto statt: "Mit Algen im Schuh und Moor im Ohr halten wir uns über Wasser von der Brücke bis zum Schleusentor."
Die erste Badewannenrallye wurde am 23. Juni 1990 durchgeführt. In Anlehnung an die Standarddistanz in Kanada und Australien wurde die Strecke auf 579 m festgelegt.
Die Plauer Badewannenrallye zog bis 2019 jedes Jahr tausende Besucher aus nah und fern an.
www.ilovewanne.de