Aktuelles
Seit Oktober 2006 bietet der BÄRENWALD an der Südspitze des Plauer Sees bei Stuer Braunbären aus unwürdigen
Haltungsbedingungen eine neue tiergerechte Heimat. Dabei fühlen sich die Bären Lothar, Mascha und Co. hier sichtlich wohl. Voller Neugier und Spieltrieb streifen die Petze immer wieder durch den dichten Mischwald, schwimmen gemeinsam im Teich oder legen sich eine Ruhehöhle für den nächsten Winter an.
Doch der Bedarf für die Aufnahme neuer Bären ist nach wie vor ungebrochen groß. Deshalb wurde das acht Hektar große Gelände auf 16 Hektar erweitert und bietet nun Platz für 14 weitere Bären. Besonderes Highlight für die Bären und bisher absolut einzigartig ist der natürliche Bachlauf, der sich durch drei der vier neuen Sektoren erstreckt.
Nicht nur für die Bären ist alles besser, auch unsere Besucher können sich freuen. Auf einem neuen, über 700 Meter langen Abschnitt Besucherweg lassen sich die künftigen Gehegebewohner noch besser beobachten, ohne dass die Tiere dabei gestört werden. Vier zusätzliche Ausstellungsstationen ergänzen und vervollständigen das bisherige Ausstellungskonzept. So wird das Thema „Bären weltweit“ und Bären und Indianer verstärkt zum Ausdruck kommen. Also noch mehr Wissenswertes aber auch jede Menge Spaß für Groß und Klein, denn auch der Abenteuer-Waldspielplatz wurde ausgebaut und ein einbeiniges Hexenhäuschen wartet darauf, entdeckt zu werden.
Das Bio-Bistro und der Bären-Shop runden das einmalige Erlebnis „BÄRENWALD“ ab.
Bärenstarke Veranstaltungen
Öffnungszeiten:
15. März bis 31. Oktober: täglich 10 bis 17 Uhr
01. November bis 14. März: täglich 10 bis 16 Uhr
Bitte beachten: der letzte Einlass erfolgt eine Stunde vor der Schließzeit
Eintrittspreise:
15. März bis 31. Oktober:
| Erwachsene | 12,00 € |
| Kinder (5 bis 14 Jahre) | 6,00 € |
| Ermäßigt | 10,00 € |
| Gruppen ab 10 Personen | 10,00 € pro Person |
| Schulklassen | 5,00 € pro Person |
| Familienticket (2 Erwachsene + bis zu 3 Kinder) |
30,00 € |
| Hunde (angeleint) | 2,00 € |
01. November bis 14. März:
| Erwachsene | 6,50 € |
| Kinder (5 bis 14 Jahre) | 3,00 € |
| Hunde (angeleint) | 2,00 € |
Jahreskarte:
Erwachsene: 40,00 Euro
Kinder (bis 14 Jahre): 25,00 Euro
Hund: 10,00 Euro
Kinderfest im September mit Luftballon-Weitfliegen

{multithumb}Jedes Jahr im September richtet das Kinder- und Jugendzentrum Plau am See ein Kinderfest auf dem Klüschenberg aus. Die Mädchen und Jungen erleben einen Spiel-, Spaß- und Sporttag an und in der Sporthalle am Klüschenberg.
Ein besonderer Höhepunkt dieses Tages ist das Luftballon-Weitfliegen. Hierbei lassen die Kinder Luftballons mit persönlichen Grußkarten aufsteigen. In welche Richtung werden sie getragen? Wo landen sie? Und wer findet einen der Luftballons? An Hand der zurückgesandten Karten lässt sich dies rausfinden.
Alle Infos zu den gefundenen und zurückgesendeten Karten sowie Rekorde usw. findet ihr auf der Seite vom Kinder- und Jugendzentrum.
Die Sage von Plaulina
Vor tausend Jahren ging nur ein kleiner Weg von Plau zur Wendenburg, die ganz von Wasser und Moor eingeschlossen war. Die Einwohner aus dem alten Plau - damals noch Plawe genannt - und aus der Umgebung, kannten diesen Weg, und wenn Gefahr drohte, zogen sie mit Weib und Kind und Vieh in die Burg am Burgsee. So auch in diesem Jahr, als wieder die Feinde anrückten, die vom Fürsten Tribut verlangten. Als ihnen das verweigert wird, versuchten sie die Burg zu erobern, was aber nicht gelang, denn die Burgbewohner und die vielen Menschen, die Schutz in der Burg gefunden hatten, verteidigten sie mit Erfolg. Jedoch als es Winter wurde und alles dick zugefroren war, kamen die Feinde in großer Überzahl über das Eis. Sie steckten alles an, ermordeten die Bewohner oder nahmen sie als Gefangene mit. Das Schicksal der Burg war besiegelt.
Die Prinzessin entkam den Häschern durch einen geheimen Gang, der hinter dem Wall seinen Anfang nahm und zum Kalüschenberg führte. Sie hatte den Eingang so geschickt zugemacht, dass er von den Feinden nicht entdeckt wurde. Sie zogen mit ihrer Beute davon, und bald kehrte wieder Frieden ein.
Die Prinzessin blieb im Klüschenberg und bewachte die Schätze ihres Vaters. Nur selten kam sie an das Tageslicht, um bei den Plauern nach dem Rechten zu sehen. Uralt ist sie inzwischen geworden und wird nur noch die Hexe vom Kalüschenberg genannt. Keiner kann sich mehr an die wunderschöne Prinzessin von der Burg erinnern.
Eines Tages kamen Fremde in die Stadt und fragten nach der alten Schatzkammer im Kalüschenberg, von welcher sie vernommen haben, aber keiner wusste, wo sie war. An der Ostseite vom Kalüschenberg fingen sie an zu graben, doch was sie bei Tag frei gruben, fiel nachts wieder zusammen. Die Schatzsucher wurden ärgerlich, schlugen Holz ein und wollten nun einen Stollen bauen. Eine Holzsammlerin warnte sie, die Ruhe vom Kalüschenberg nicht zu stören. Doch die Schatzgräber verhöhnten und verspotteten die Alte und jagten sie fort.
Am gleichen Abend ging ein schlimmes Wetter los als die Männer noch im Stollen gruben. Das Unwetter zog die Elde hoch und blieb über dem Kalüschenberg stehen. Über die Stadt fegte ein Sturmwind, so dass die Dächer und Balken ächzten, der See brodelte. Der Himmel öffnete alle Schleusen. Seit Menschengedenken war nicht mehr so ein Unwetter gewesen. „Was hat die Hexe heute nur?“ fragten sich die Plauer. „So wild ist sie noch nie gewesen!“
Erst nach Mitternacht wurde das Wetter ruhiger und der junge Morgen übergoss die Stadt mit goldenem Sonnenschein, als wäre nichts geschehen. Viele Fensterläden waren zerbrochen und etliche Dachschindeln fehlten auf den Dächern, aber sonst hatte das Unwetter keinen Schaden angerichtet. Jedoch am Kalüschenberg, wo die Schatzsucher gegraben hatten, war eine breite, flache Kuhle, der Stollen war weg und auch von den Männern war nichts mehr zu sehen.
Nach dem Schatz hat nie wieder jemand gegraben und die Kuhle beachtet auch niemand mehr, nur ab und an sieht man dort eine alte Frau reife Beeren suchen.
nach den Aufzeichnungen von Dietrich Lösewitz
erzählt von seinen Vorfahren
gekürzt nacherzählt von Heidemarie Ruchhöft
Heute lässt sich Plaulina auf den verschiedenen Festen in Plau am See sehen. Sie berichtet den Kindern von ihren Abenteuern. Wer wissen möchte, wo Plaulina lebt, kann bei der Wandertour „Spur der Zaubersteine“ ihren Spuren folgen.
Und vielleicht hast auch Du Glück und wirst Plaulina bald persönlich begegnen.
"Watt de Buer nich kennt, dat itt hei nich", sagt man in Mecklenburg. Dies gilt vor allem für viele Gaumengenüsse - die müssen heimisch sein.
Mecklenburg ist ein weites Agrarland, hier hat man immer zu leben gewusst, auch in Zeiten der persönlichen Bedrängnis. So ist es auch nicht verwunderlich, dass auf die Frage nach dem Befinden in Mecklenburg kommen kann: "Äten un Drinken smeckt, ümmer meud un hungrig." (Essen und Trinken schmeckt, immer müde und hungrig).
Der bäuerliche Alltag war hart. Um bei Kräften zu bleiben, mussten Kalorien und fettreiche Speisen auf den Tisch. Die kann man auch heute noch verzehren. Ein eiskalter Mecklenburger Korn hilft verdauen.
Entdecken Sie die verschiedensten regional-typischen Gerichte und lassen Sie sich von den unterschiedlichsten Gaumenproben verzaubern.
Übersicht der Restaurants und Cafés in Plau am See.
plau-kocht - Restaurants & Hotels zeigen, dass Kreativität im Umgang mit heimischen Produkten, Spaß am Kochen und Gastgeben dazu beitragen, unsere schöne Region auch über Ihre Grenzen hinaus bekannt zu machen.
Sie möchten die Kunst des Räucherns erlernen? Dann buchen Sie ihren Kurs in der Räucherschule im Fischerhaus An der Metow und erleben live diese uralte Garmethode am Räucherofen. Nach dem theoretischen Teil dürfen Sie natürlich die frisch geräucherten Spezialitäten probieren.
Im Parkhotel Klüschenberg gibt es von November bis März das Klüschenberg-Wintertheater. Eine 7-Gänge-Inszenierung für Gaumen, Ohren und Augen.
Das Seehotel Plau am See bietet darüber hinaus ganzjährig verschiedene kulinarische Höhepunkte in seinem Restaurant Seeblick, wie z.B. ein Krimi Dinner, an.
Was Kunst eigentlich ist, darüber hat sich schon so mancher den Kopf zerbrochen. Im Lexikon wird Kunst definiert als "die gestaltende Tätigigkeit des schöpferischen Menschengeists".
Ein Bild einer Frau, mit einem bestimmten Gesichtsausdruck zu erschaffen, wie die Mona Lisa, oder ein Lied zu komponieren, daß die Menschen berührt, das ist Kunst. Ein Theaterstück zu schreiben, welches die Zuschauer fesselt, ist Kunst. Kunst braucht auch keine langen Erklärungen, sie spricht für sich selbst. Etwas Gestalterisches zu erschaffen, dass nicht jeder kann aber viele berührt, das ist Kunst. Und doch - Kunst liegt im Auge des Betrachters.
In Plau am See und Umgebung gibt es für Kunstlieberhaber und Kulturinteressierte schöne Dinge zu entdecken.
-> Plauer Musiksommer - von Ende Juni bis Anfang September jeden Mittwoch ein musikalisches Highlight in der Plauer Stadtkirche erleben
-> Prof. Wilhelm Wandschneider - seine Werke können im Ort an verschiedenen Stellen und im Plauer Burgmuseum betrachtet werden
-> Atelier Swienty - beheimatet die künstlerische Arbeit von Carola & Claus Swienty, welches mit Malen, Schreiben, Komposition und Gesang ein breites Spektrum umfaßt.
-> Atelier Seifarth in Lalchow - Malurlaub mal anders ...
-> Lübzer Kunstspeicher - Die Sommerakademie mit verschiedenen Kursen
-> Michael Schulz - Musiker & Komponist
-> Susanne Koenig - Keramik & Bauterrakotta
-> Keramik&mehr - Keramikwerkstatt von Martina Schlefske
Ein Highlight für jeden Kultur- und Kunstliebhaber ist in jedem Jahr die Aktion kunst:offen. Bei diesem Event am Pfingstwochenende können Besucher Kunst und Kunsthandwerk am Ort ihres Entstehens erleben. Künstler lassen sich über die Schulter schauen und stellen ihre Arbeit vor.
Plauer Stadtwald
Der Plauer Stadtwald ist ein 315 Hektar großes Gebiet und ist seit 1996 als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Ein Wanderweg führt durch den Wald. Vom Kletterpark aus geht der Weg zum Hofstätter Moor. Über dieses Moor führt ein langer Holzsteg zur anderen Seite. Der Name des Moores stammt von einer mittelalterlichen Siedlung. Die hier im Wasser stehenden Bäume heißen Schwarzerlen. Der anschließende Burgwall ist umgeben von Buchen. An dieser Stelle hatten vor tausend Jahren Slawen eine Siedlung in der geschützten Lage zwischen den kleinen Seen und Mooren errichtet.
In direkter Lage befindet sich der Burgsee - ein Kleinod der Tierwelt. Neben dem Eisvogel kann man zahlreiche Libellenarten - bis zu 30 verschiedene wurden schon gezählt - hier beobachten. Aber auch Schwarzspecht, Hohltaube, Schellente oder Siebenschläfer haben ihre Heimat im Stadtwald. Der Lökengrund ist ein von Wasser durchströmtes Moor, welches sich in einer Senke befindet. Wer aufmerksam durch den Plauer Stadtwald geht, kann also so manche Naturschönheit entdecken.
Plauer See
Der Plauer See ist mit seiner Fläche von rund 39 km² sowie einer Nord-Süd-Ausdehnung
von 14 km, der drittgrößte See in Mecklenburg-Vorpommern und der siebtgrößte Binnensee Deutschlands. Die größte Tiefe beträgt 25 Meter, die mittlere Tiefe liegt bei 6,8 Meter.
Eine gute Infrastruktur und geschützte Buchten, machen in diesem Revier die Ausübung des Wassersports in allen Formen interessant. Der Plauer See ist aber auch ein sensibler Naturraum und einer der wertvollen mäßig nährstoffarmen Seen Mecklenburg-Vorpommerns. Er ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes "Natura 2000".
Eine freiwillige Vereinbarung verknüpft die Interessen von Wassersport und Naturschutz sinnvoll miteinander. Für besonders sensible Bereiche wurden Verhaltensregeln zum Ankern, Anlegen, Baden, Angeln sowie zum Schutz vor Lärm und Wellenschlag formuliert.
Durch das Nebeneinander von Flach- und Tiefwasserbereichen, verbunden mit einer verhältnismäßig großen Sichttiefe, verfügt der Plauer See über eine reichhaltige Pflanzen- und Tierwelt.
Nordufer Plauer See
Ein weiteres Naturschutzgebiet ist das Nordufer des Plauer Sees zwischen den Orten Karow und Alt Schwerin. Dieses 631 Hektar große Gebiet steht seit 1960 unter Naturschutz. Inzwischen ist es gemäß EU-Recht als Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet eingestuft. Das Schutzgebiet umfasst neben dem Nordufer des Plauer Sees mit dem Samoter See
, dem Rohrsee und dem Plumsee auch mehrere kleinere Gewässer und ein Durchströmungsmoor. Der Torf wurde lange Zeit abgebaut und als Brennmaterial für eine Glashütte und Ziegeleien in der Umgebung verwendet. Die Seen im nördlichen Gebietsteil sind von einem breiten Gehölzgürtel gesäumt mit Schwarz-Erle und Weide.
Rohrdommel, Kranich, Eisvogel, Raubwürger, Bekassine, Beutelmeise und Kormoran sind Brutvögel im Schutzgebiet. Zahlreiche Enten- und Gänsearten nutzen im Frühjahr und Herbst die offenen Flächen zum rasten. Zahlreiche Fledermausarten können beobachtet werden, darunter Großer Abendsegler, Wasserfledermaus, Fransenfledermaus, Zwergfledermaus und Braunes Langohr.
Ebenso leben Fischotter in diesem Gebiet. Sehenswert sind auch die Teichrosen-Teppiche in den Verlandungsgebieten rund um den Plumsee.
Einen herrlichen Ausblick ermöglicht der Aussichtsturm “Moorochse“.
Naturpark Nossentiner/ Schwinzer Heide
Er erstreckt sich auf 365 km² und ist sehr dünn besiedelt. Kernstück des Naturparks ist ein riesiger Flächensander, der heute von weiten Wäldern bedeckt ist. Eingelagert sind 60 Seen mit unterschiedlichen Qualitäten: einige sind flach und nährstoffreich, andere tief und klar. Der größte Teil wird auch fischereilich genutzt. Landwirtschaft wird nur in den Randbereichen betrieben, wobei auf dem Acker Getreide, Mais und Raps angebaut wird und das Grünland meist der Mutterkuhhaltung dient.
Der gesamte Naturpark ist Europäisches Vogelschutzgebiet. So wurden bisher über 140 Brutvogelarten nachgewiesen. Neunzig andere Vogelarten treten als Durchzügler und Nahrungsgäste auf und unterstreichen die Bedeutung des Naturparks als Europäisches Vogelschutzgebiet. Herausragend sind die Vorkommen von Brutpaaren des Seeadlers, des Fischadlers und Brutpaaren der Großen Rohrdommel.
Der Naturpark ist über ein Netz von Rad-, Wander- und Reitwegen erschlossen. Auf Rundwegen und Lehrpfaden erhält man vielfältige Informationen zur Entstehung, Nutzung und Entwicklung dieser Kulturlandschaft.
Zentraler Informationspunkt ist das Kultur- und Informationszentrum Karower Meiler. Ein wesentliches Ziel der Ausstellung ist es, die Entwicklung der Kulturlandschaft im heutigen Naturpark in seinen historischen Etappen darzustellen. Die geologische Entstehung durch die Eiszeit, die Waldentwicklung und das Einwirken des Menschen auf die Landschaft werden eingehend behandelt. Viele Tiere, die in freier Natur nur schwer zu beobachten sind, können als Präparate angesehen oder über einen Computer stimmlich belauscht werden.
Kultur- und Informationszentrum »Karower Meiler«
Öffnungszeiten:
Mai bis September: täglich 10.00-17.00 Uhr
April: täglich 10.00-16.00 Uhr
März und Oktober: Montag bis Freitag 10.00-16.00 Uhr
November bis Februar geschlossen
Gruppen nach Vereinbarung auch außerhalb der Zeiten möglich.
Mehr Informationen zum Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide
Das Wegenetz in Plau am See und rund um den Plauer See lädt Wanderfreunde zu abwechslungsreichen Touren in die Naturlandschaft der Mecklenburgischen Seenplatte sowie Schweriner Seenlandschaft ein.
Spur der Zaubersteine
Südlich von Ortskern Plau am See liegt der Plauer Stadtwald - ein Naturschutzgebiet.
Der Rundwanderweg „Spur der Zaubersteine“ führt Besucher auf einer Länge von ca. 10 km durch den Plauer Stadtwald und an der Seeluster Bucht zu den schönsten Plätzen.
Der Klüschenberg, Startpunkt der Tour, wurde vor mehr als 20.000 Jahren durch riesige Eismassen geschaffen. In einigen Tälern und Senken hat sich abgeschmolzenes Eis gesammelt. So sind die vielen Seen und auch der Plauer See entstanden. Bereits vor über 400 Jahren hat am sonnigen Südhang des Klüschenbergs der Herzog Heinrich V. sogar Wein anbauen lassen.
Heute können Mutige am Fuss des Klüschenbergs ihre Kräfte beim Klettern zwischen den hohen Bäumen ausprobieren. Gleich neben dem Kletterpark liegt die Hirtenwiese. Gerne lässt man den Blick über diese bunt blühende Feuchtwiese mit ihren vielen Käfern und Schmetterlingen schweifen. Der Weg führt an einem Gelände vorbei, das heute verlassen ist. Aber fast 300 Jahre lang wurden hier aus dem vorhandenen, besonderen Erdmaterial, dem Ton und dem Schluff, Ziegel hergestellt. Dafür musste das Material aus Gruben gegraben werden. Inzwischen haben sich diese Tongruben mit Wasser gefüllt, so entstand z. B. der Ziegelsee.
Durch den Wald führt der Weg am See vorbei bis zu einem Holzsteg. Auf diesem Steg gelangt der Wanderer durch das Hofstätter Moor. Der Name des Moores stammt von einer mittelalterlichen Siedlung. Die hier im Wasser stehenden Bäume heißen Schwarzerlen, sie haben sich an das ständige Wasser im Wurzelbereich angepasst. Der nun leicht ansteigende Weg führt unter einem dichten Blätterdach der Buchen zum Burgwall. Der Weg steigt noch etwas an und dann schimmert Wasser zwischen den Bäumen hindurch.
Der Burgsee, Lieblingssee von Plaulina, erhielt den Namen durch die Nähe zur alten Burg. Im Plauer Stadtwald leben ganz viele verschiedene Tiere und Pflanzen. 1996 wurde der Stadtwald deshalb unter Naturschutz gestellt. Hier hat man schon über 30 verschiedene Libellenarten gesehen. Mit etwas Glück entdecken wir auch einen dieser fliegenden Edelsteine, sie können grün, blau, gelb oder rot sein.
In manchen alten Buchen hämmert der Schwarzspecht seine Höhle. Wenn er sie nicht mehr selber braucht, ziehen andere Tiere ein. Die Hohltaube, die Schellente oder auch der Siebenschläfer sind oft die Nachmieter der Spechthöhlen.
Wer sich aufmerksam und ruhig am Burgsee entlang bewegt, sieht vielleicht auch mal einen Eisvogel. Ein wunderschöner, leuchtend blauer kleiner Vogel mit spitzem Schnabel, der hier lebt und seine tiefen Bruthöhlen in steile Ufer baut.
Der Weg führt weiter vorbei an einem in einer Senke liegenden 8m mächtigen Moor, das von Wasser durchströmt wird - dem Lökengrund. Auf dem abwärts führenden Weg verlassen wir das Naturschutzgebiet und kommen in Appelburg an. Hier sind noch Teile der alten Landwehr erhalten. Der Ort wurde um 1500 als Befestigung der Landwehr erwähnt.
Nach dem aufmerksamen Überqueren der Bundesstraße weist der Zauberstein in Richtung Plauer See. Der Plauer See ist der drittgrößte See in Mecklenburg-Vorpommern und immerhin siebtgrößte Binnensee Deutschlands. Seine durchschnittliche Tiefe liegt bei 8 m und an der tiefsten Stelle sind es sogar 25,5 m.
Wir gehen an alten Villen vorbei, die sich vor mehr als hundert Jahren einige Berliner als Sommerhaus gebaut haben, um sich von der Hektik und dem Lärm der Großstadt zu erholen. An der Badestelle Seeluster Bucht heißt es ausruhen und abkühlen. Ein kleiner Imbiss stärkt für den weiteren Weg.
Am Wegesrand erscheint eine große Figur neben einer Toreinfahrt, aber keine Angst das ist nur eine Bronzestatue. Sie heißt “Coriolan” und ist schon über 100 Jahre alt. Ein bekannter Bildhauer aus Plau am See, Prof. Wilhelm Wandschneider hat dafür sogar eine Auszeichnung auf einer Weltausstellung bekommen. Heute sind seine Werke im Burgmuseum zu bestaunen.
Beim Durchqueren des Campingplatzes Zuruf kommt man an die Stelle, an der vor über einhundert Jahren die ersten Startversuche mit einem Wasserflugzeug stattfanden. Das war ziemlich aufregend und abenteuerlich.
Der Weg führt am Strandbad vorbei. Hier ist im Sommer ganz schön was los. In der Dammstraße sehen wir schon den Klüschenberg, der mit seinen 90 m über Plau und den See ragt. Hier endet die Spur der Zaubersteine.
Einen Flyer zu dieser Tour sowie weitere Tourenvorschläge und Karten für Wanderstrecken rund um Plau am See, den Plauer See und den Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide erhalten Sie in der Touristinformation Plau am See.
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juni 2011 (GVOBl. M-V 2011 S.777) und der §§ 1,2,4,11 und 17 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg Vorpommern in der Neufassung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S.146), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 427) und Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 12. Dezember 2018 folgende Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Stadt Plau am See erlassen:
§ 1 - Gegenstand der Abgabenerhebung
(1) Die Stadt Plau am See, ohne die Ortsteile Karow und Leisten, ist staatlich anerkannter Luftkurort. Zur teilweisen Deckung für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zur Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen wird eine Kurabgabe erhoben.
(2) Für die Benutzung besonderer Einrichtungen und für Veranstaltungen, die einen größeren Aufwand erfordern, kann ein zusätzliches Entgelt gefordert werden.
(3) Die Kurabgabe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe.
§ 2 - Erhebungsgebiet
(1) Erhebungsgebiet für die Stadt Plau am See ist das Gemeindegebiet der Stadt Plau am See, ohne die Ortsteile Karow und Leisten.
§ 3 - Erhebungszeitraum
(1) Die Kurabgabe wird für einen Aufenthalt in der Zeit vom 01.04. bis einschließlich 31.10. eines jeden Kalenderjahres erhoben.
§ 4 - Kurabgabepflichtiger Personenkreis
(1) Kurabgabepflichtig ist jede Person, die sich im Erhebungsgebiet ein Quartier nimmt und dem die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen geboten wird, ohne das er seinen Hauptwohnsitz im Erhebungsgebiet hat (ortsfremd). Als ortsfremd im Sinne dieser Satzung gilt auch, wer im Erhebungsgebiet Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit bzw. Wohngelegenheit ist und/oder eine Zweitwohnung aus nicht beruflichen Gründen nimmt, ohne das er seinen Hauptwohnsitz im Erhebungsgebiet hat, wenn und soweit er sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt.
(2) Wohneinheit bzw. Wohngelegenheit (Quartier) im Sinne dieser Satzung sind Hotels, Pensionen, Wochenendhäuser, Bungalows, Wohnungen, Zimmer, Wohnwagen und –mobile, Zelte, Bootsliege- und Campingstellplätze und sonstige geeignete Unterbringungsmöglichkeiten.
(3) Ortsfremde nach dieser Satzung sind auch die Kurgäste/Patienten der Kur- und Rehakliniken.
(4) Die Kurabgabe ist ohne Rücksicht darauf zu zahlen, ob und in welchem Umfang die öffentlichen Kur- und Erholungseinrichtungen benutzt bzw. in Anspruch genommen werden.
§ 5 - Höhe der Kurabgabe
(1) Die Kurabgabe wird während der Dauer des Aufenthaltes berechnet und beträgt pro Tag
a) für alle Personen unabhängig vom Alter pro Tag 1,50 Euro
(2) An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Abrechnungstag.
(3) Die Kurabgabe beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer.
§ 6 - Jahreskurabgabe
(1) Anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe kann eine Jahreskurabgabe entrichtet werden. Die Jahreskurkarte berechtigt zum Aufenthalt während der gesamten Saison. Der Aufenthalt muss nicht zusammenhängend genommen werden.
Die Jahreskurabgabe beträgt
pro Person 36,00 Euro
Bereits gezahlte oder nach Tagen berechnete Kurabgaben werden auf die Jahreskurabgabe angerechnet.
(2) Ortsfremde Eigentümer und Besitzer von Wohngelegenheiten zahlen für sich und ihre Familienmitglieder die Kurabgabe in Höhe der Jahreskurabgabe.
Familienangehörige im Sinne dieser Satzung sind Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister, Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwägerinnen und Schwäger (1. Grades).
Wechselt das Eigentum oder der Besitz an einer Wohngelegenheit im Laufe der Saison, ist die Jahreskurabgabe anteilig nach Monaten zu entrichten. Für jeden angebrochenen Monat der Saison wird ein Viertel der Jahreskurabgabe berechnet.
§ 7 - Befreiung von der Kurabgabe
(1) Von der Entrichtung der Kurabgabe sind befreit:
1. ortfremde Personen, die sich in der Gemeinde nicht länger als einen Tag aufhalten (Passanten)
2. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren,
3. Personen, die ohne Vergütung in der häuslichen Gemeinschaft aufgenommen werden und der Quartiergeber seinen Hauptwohnsitz im Erhebungsgebiet hat.
4. Personen, die sich im Erhebungsgebiet ausschließlich zur Ausübung Ihres Berufes oder Verrichtung ihres Dienstes aufhalten.
5. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 % und deren Begleitpersonen, sofern dies im Schwerbehindertenausweis gekennzeichnet ist.
(2) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Kurabgabe sind von dem Berechtigten gegenüber dem Quartiergeber bzw. der Stadt Plau am See in geeigneter Form nachzuweisen.
§ 8 - Kurkarte/Jahreskurkarte
(1) die Kurkarte dient dem Kurkarteninhaber zum Nachweis über die geleistete Kurabgabe.
Sie weist den Tag der Ankunft, die voraussichtliche Abreise, den Namen, die Adresse des Gastes aus, sowie die Adresse der Beherbergungsstätte und/oder des Quartiergebers.
(2) Die Jahreskurkarte dient dem Kurkarteninhaber zum Nachweis über die geleistete Kurabgabe. Sie enthält den Namen, die Unterkunftsadresse im Erhebungsgebiet, sowie die Heimatadresse des Gastes und das Geltungsjahr.
(3) Die Meldescheine für die Kurabgabe können ab 01.03. des laufenden Jahres von der Stadtverwaltung abgeholt werden.
(4) Die Ausgabe der Kurkarten an den Gast erfolgt durch den Quartiergeber in Verbindung mit dem Einzug des Kurbeitrages.
(5) Für Gesellschafts-, Schüler-, Jugend-, Reisegruppen u. ä. wird die Kurkarte vom Reise- oder Gruppenleiter ausgefüllt und die Anzahl der Personen insgesamt eingetragen.
(6) Die auf den Namen des Kurgastes und seiner Angehörigen lautende Kurkarte berechtigt zur Benutzung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und zur Teilnahme von Veranstaltungen der Tourist Info GmbH oder der Stadt Plau am See, soweit nicht im Einzelfall besondere Gebühren und Entgelte erhoben werden. Die Kurkarten sind beim Betreten der Anlagen und Einrichtungen mitzuführen und auf Verlangen den Beauftragten der Stadt Plau am See vorzulegen. Die Kurkarten sind nicht übertragbar und werden bei missbräuchlicher Benutzung eingezogen.
§ 9 - Entstehen der Abgabepflicht und Fälligkeit
(1) Die Kurabgabepflicht entsteht mit dem Tag der Ankunft im Erhebungsgebiet, sie endet mit dem Abreisetag.
(2) Die Kurabgabe ist sofort fällig und für den beabsichtigten Aufenthaltszeitraum in einer Summe beim Quartiergeber zu zahlen.
(3) Die Heranziehung zur Jahreskurabgabe erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid und wird mit dem Zahlungstermin des Veranlagungsbescheides fällig. Dem Bescheid werden die Jahreskurkarten beigefügt.
§ 10 - Rückzahlung von Kurabgabe
(1) Bei vorzeitigem Abbruch des vorgesehenen Aufenthaltes wird die nach Tagen berechnete zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag durch den Quartiergeber erstattet.
(2) Die Rückzahlung erfolgt nur an den Karteninhaber gegen Rückgabe der Kurkarte, auf deren Rückseite der Quartiergeber die Abreise des Kurgastes zu bestätigen hat. Den Empfang des Erstattungsbetrages hat der Gast auf der Rückseite der Kurkarte zu quittieren.
(3) Der Anspruch auf Rückzahlung erlischt 14 Tage nach Abreise.
(4) Auf Jahreskurkarten werden keine Rückzahlungen vorgenommen.
§ 11 - Pflichten der Quartiergeber
(1) Quartiergeber im Sinne dieser Vorschrift sind die Eigentümer und Besitzer und Teileigentümer und Mitbesitzer einer Wohngelegenheit (Wohnhäuser, Appartements, Ferienhäuser, Wohnwagen, Bootshäuser, Bootsliegeplätze, Reha- und Kurkliniken) bzw. von Hotels, Pensionen, Campingplätzen und Herbergsbetrieben in dem Gemeindegebiet der Stadt Plau am See.
(2) Jeder Quartiergeber, dessen Bevollmächtigter oder Beauftragter, der Beherbergungsstätten zu Kur- und Erholungszwecken überlässt oder bereitstellt ist verpflichtet, dieses der Stadtverwaltung Plau am See, Abteilung Hauptamt/Kurverwaltung unter Angabe der Art der Unterkunft, der Zahl der Zimmer und der Anzahl der Betten vier Wochen vor der ersten Vermietung mitzuteilen.
(3) Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, die aktuelle Kurabgabesatzung im Quartier sichtbar auszulegen.
(4) Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, alle von ihm aufgenommenen Personen am Tag der Ankunft entsprechend den Bestimmungen des rechtsgültigen Meldegesetzes anzumelden. Dafür sind die von der Stadt Plau am See vorgeschriebenen und bei der Stadt Plau am See erhältlichen Meldescheine bzw. Druckvorlagen zu verwenden.
Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, die Kurabgabe lt. Satzung von den Kurabgabepflichtigen einzuziehen und die Kurabgabe an die Stadt abzuführen.
Die Meldescheine sind von den Quartiergebern von der Stadt Plau am See, Abteilung Hauptamt/Kurverwaltung abzuholen.
(5) Vom Quartiergeber einbehaltene Meldescheinvordrucke reichen zum Nachweis aus.
(6) Die Quartiergeber, deren Bevollmächtigte oder Beauftragte und die kurabgabepflichtigen Personen haben über alle Fragen, die die Entrichtung der Kurabgabe betreffen, den Beauftragten der Stadt Auskunft zu erteilen.
(7) Die Quartiergeber, deren Bevollmächtigten oder Beauftragte haben die auf den Kurkartenvordrucken errechnete Kurabgabe von den Gästen einzuziehen und bis zum 5. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat in der Stadt Plau am See, Abteilung Hauptamt/Kurverwaltung abzurechnen. Auf Antrag kann ein gesonderter Abrechnungstermin vereinbart werden.
(8) Nicht verbrauchte und/oder verschriebene Meldevordrucke sind der Stadt Plau am See bis zum 30. November des laufenden Jahres zurückzugeben.
(9) Zur Abgeltung aller durch die Kurabgabe entstandenen Aufwendungen, erhält der Quartiergeber, der am elektronischen Kurabgabe-Abrechnungsverfahren der Stadt Plau am See teilnimmt, einen Betrag in Höhe von 5% der jeweils abgerechneten Kurabgabe erstattet.
§ 12 - Haftung der Quartiergeber
(1) Die Quartiergeber haften für die einzunehmenden Kurbeiträge.
(2) Für die Vollständigkeit der empfangenen Kurkartenvordrucke (Meldescheinblöcke) haftet der Empfänger. Für jeden nicht zurückgegebenen Vordruck wird ein Betrag in Höhe von 20 Euro veranlagt.
§ 13 - Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt derjenige, der gegenüber § 17 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes verstößt, der einen nicht gerechtfertigten Abgabenvorteil dadurch erzielt, dass er, ohne von der Kurabgabenpflicht befreit zu sein, sich im Erhebungsgebiet aufhält und vorsätzlich die Kurabgabe nicht entrichtet.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt oder auch nicht ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind und dadurch ermöglichen, dass Kurabgaben gekürzt werden.
(3) Verstöße der Quartiergeber, deren Bevollmächtigte oder Beauftragte sind Ordnungswidrigkeiten nach § 17 Absatz 2 Nummer 2 des Kommunalabgabengesetzes.
(Verstöße sind u. a. gegeben, wenn der Quartiergeber,
- den Beauftragten der Stadt die Einsichtnahme in das Gästeverzeichnis bzw. Die Meldescheine verweigert oder falsche Auskünfte erteilt, die Kurabgabe von den Gästen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig einzieht,
- die eingezogenen Kurabgabebeträge verspätet an die Stadt abführt,
- die Kurabgabesatzung nicht sichtbar auslegt,
- die von der Stadt überlassenen Kurkarten nicht ordnungsgemäß verwahrt,
- nicht benötigte Vordrucke der Stadt nach Aufforderung nicht zurückgibt,
- der Stadt Plau am See nicht Angaben zur Art der Unterkunft, der Zahl der Zimmer und der Anzahl der Betten mitteilt,
- die missbräuchliche Benutzung der Kurkarte duldet)
(4) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu 2.000,00 Euro, Ordnungswidrigkeiten nach den Absätzen 2 und 3 mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden.
§ 14 - Datenschutz
(1) Zur Heranziehung des Kurabgabepflichtigen und zur Festsetzung der Kurabgabe im Rahmen der Bestimmungen nach dieser Satzung ist die Verwendung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Stadt Plau am See zulässig.
(2) Die Stadt Plau am See ist befugt, über die anfallenden Daten ein Verzeichnis der Kurabgabepflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zum Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Satzung zu verwenden und weiterzubearbeiten.
(3) Die Daten werden entsprechend Datenschutz-Grundverordnung auf Grundlage des § 31 Bundesmeldegesetz (BMG) i. V. m. § 11 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V), § 29 ff. BMG, § 30 Abs. 3 BMG i. V. m. § 27 Abs. 3 Landesmeldegesetz Mecklenburg-Vorpommern (LMG M-V) und Art. 28 EU-Datenschutz-Grundverordnung erhoben.
§ 15 - Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit Wirkung 01.01.2019 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Kurabgabesatzung für die Stadt Plau am See vom 10. Oktober 2007 außer Kraft sowie die Erste Satzung zur Änderung der Kurabgabesatzung für die Stadt Plau am See vom 29. März 2012 und die Zweite Satzung zur Änderung der Kurabgabesatzung für die Stadt Plau am See vom 6. Mai 2015.
Plau am See, den 10. Januar 2019
Reier
Bürgermeister
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